[Stand 20.05.2023]

Allgemeine Fragen zum Projekt

Was ist „Schule als Staat”?

Während des Projekts „Schule als Staat” bildet das FSG vom 23.10 bis 26.10.2023 einen unabhängigen Staat mit eigenem Parlament, Regierung, Unternehmen, Polizei und vielem mehr. Alle Lehrer*innen und Schüler*innen sind gleichberechtigte Bürger*innen des neuen Staates. Eltern oder andere Personen, die den Staat besuchen wollen, haben dazu vom 24.10. bis 26.10.2023 die Möglichkeit.

Wo finde ich alle wichtigen Infos?

Alle wichtigen, aktuellen Informationen befinden sich auf der eigenen „Schule als Staat”-Homepage. Diese wird regelmäßig aktualisiert, da immer wieder neue Entscheidungen getroffen werden, über die alle informiert werden sollen. Der Stand der jeweiligen Informationen lässt sich auf der jeweiligen Seite einsehen.

Meine Frage wird in den FAQs nicht beantwortet. An wen soll ich sie stellen?

Falls deine Frage auch nach mehrmaligem gründlichem Durchlesen aller FAQs nicht beantwortet werden konnte, schreibe uns eine E-Mail an smv@fsgmarbach.info oder aber direkt an das zuständige Ministerium, dessen E-Mail-Adresse auf der Seite des Ministeriums einsehbar ist.

Was ist mit dem Namen, der Währung und der Flagge des Staates? 

Der Name unseres Staates wird von allen Bürger*innen ab dem 11.05.2023 zusammen mit dem Design der Staatswährung, der Staatsflagge sowie dem Namen der Staatswährung gewählt. Die eingegangenen Vorschläge sind ab dann auf der „Schule als Staat”-Homepage im Bereich Außenministerium einsehbar.

Was kann ich während des Projektes machen?

Es besteht die Möglichkeit, entweder ein Unternehmen zu gründen, in einem Unternehmen als Angestellte*r oder als Beamt*in beim Staat zu arbeiten. Wichtig ist es, sich unbedingt rechtzeitig um einen Job zu bemühen, da sonst alle Unternehmenslizenzen vergeben und alle Arbeitsstellen besetzt sind.

Dürfen die Teilnehmer eigene Getränke mitnehmen oder müssen diese im Staat erworben werden?

Teilnehmer dürfen eine gedeckelte Menge Wasser mitbringen, der restliche Bedarf muss durch den Erwerb von Getränken im Staat gedeckt werden. Näheres regelt das Wareneinfuhrgesetz, das demnächst veröffentlicht wird.

Was beinhaltet die Informationsveranstaltung am 24.05,2023?

Die Informationsveranstaltung dient dazu, allen einen genauen Überblick über das Projekt “Schule als Staat” zu geben. Das Ziel dieser Veranstaltung ist, alle offenen Fragen zu beantworten und das Projekt “Schule als Staat” greifbar zu machen. Der genaue Ablauf ist „hier“ zu finden.

Fragen zum Parlament und den Gesetzen

Wann findet die Parlamentswahl statt?

Die Parlamentswahl hat zwischen dem 08.03. und dem 17.03.2023 stattgefunden. 

Wo finde ich Infos zu den Parteien?

Infos dazu befinden sich auf der „Schule als Staat” – Homepage im Bereich Parlament. Dort sind alle Parteiprogramme veröffentlicht.

Wie oft tagt das Parlament und kann ich zuschauen?

Das Parlament tagt alle 2 bis 4 Wochen. Bei öffentlichen Sitzungen sind Zuschauer*innen erlaubt und gewünscht. Die Sitzungstermine sind mindestens eine Woche vorher im Kalender auf der „Schule als Staat” – Homepage einsehbar. 

Wo finde ich das Protokoll einer Parlamentssitzung?

Das Protokoll befindet sich auf der „Schule als Staat”-Homepage im Bereich Schriftführer*innen.

Wer sitzt alles im Parlament?

Nähere Informationen zum Parlament befinden sich auf der „Schule als Staat”-Homepage im Bereich Parlament.

Wo finde ich alle bereits verabschiedeten Gesetze?

Die bereits verabschiedeten Gesetze befinden sich in Kürze auf der „Schule als Staat”-Homepage im Bereich Gesetze.

Fragen zur Unternehmensgründung

Kann ich als Lehrkraft trotz Unternehmenspatenschaft ein eigenes Unternehmen gründen?

Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Lehrkraft den jüngeren Unternehmer*innen beratend zur Seite stehen soll und so zum Beispiel als erste*r Ansprechpartner*in bei eventuellen Fragen zur Gründung oder zum Unternehmensaufbau zur Seite steht. Sie muss daher während „Schule als Staat” auch nicht dauerhaft im Unternehmen anwesend sein. Somit ist es als Lehrkraft möglich und gewünscht, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Ich möchte ein Kulturunternehmen gründen. Gibt es eine Förderung für Kulturunternehmen?

Kultur ist in unserem Staat sehr wichtig. Deshalb fördert der Staat Kulturunternehmen und -projekte. Den genauen Rahmen dafür beschließt das Parlament. Ein erstes Gesetz dazu wurde am 03.04.2023 im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes beschlossen. Dieses befindet sich auf der „Schule als Staat”-Homepage im Bereich Gesetze.

Ich habe keine Idee, was mein Unternehmen machen soll. 

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! Von Crêpesständen über Kunstausstellungen, Geisterbahnen, Wahrsagerei, Tombola, E-Sport-Turniere, Konzerte, innovative Cafés bis hinzu Handletteringkursen ist wirklich alles möglich. Bei der Zulassung gilt dabei auch das Prinzip, dass kreative, einzigartige Unternehmen bevorzugt werden, da es insgesamt aufgrund der Raumsituation nur etwa 200 Lizenzen zu vergeben gibt. 

Werden alle Unternehmen zugelassen?

Aufgrund der begrenzten Raumsituation können wir nur etwa 200 Lizenzen vergeben. Diese werden gleichmäßig auf die verschiedenen Oberkategorien vergeben. Außerdem gilt: Je kreativer und einzigartiger das Geschäftskonzept, desto größer die Chance auf die Zulassung des Unternehmens, da am Ende niemand von 200 identischen Gastronomiebetrieben profitiert. 

Wie kann ich ein Unternehmen gründen?

Dazu muss der Antrag zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden und bis zum 11.05.2023 entweder per E-Mail an wirtschaft@fsgmarbach.info oder im SMV-Briefkasten abgegeben werden.

Was passiert, wenn mein Unternehmen abgelehnt wird?

Wenn ein Unternehmen nicht zugelassen wird, ist das natürlich erstmal ärgerlich und schade. Trotzdem besteht noch die Möglichkeit, während „Schule als Staat” zu arbeiten. 

Dazu kann man sich entweder an die Arbeitsvermittlung wenden und dort nachschauen, wer noch Angestellte sucht, oder aber man wartet bis zur 2. Phase der Unternehmensgründung, wo noch einmal die Möglichkeit besteht ein Unternehmen zu gründen.

Wie läuft die Arbeitsvermittlung ab?

Wir verweisen bei dieser Frage auf die „Schule als Staat“ Homepage im Bereich Wirtschaftsministerium.

Wie funktioniert die 2. Phase der Unternehmensgründung?

Die 2. Phase der Unternehmensgründung soll vor allem abgelehnten Bewerber*innen für eine Beamtenstelle und abgelehnten Unternehmen noch eine Chance bieten, ein Unternehmen selbst zu gründen und zu führen. Natürlich dürfen hier auch alle anderen Bürger*innen noch neue Unternehmen anmelden. Um zu verhindern, dass ähnliche, bereits zugelassene Unternehmen erneut gegründet werden, wird kurz vor der 2. Phase eine Sammlung von noch möglichen Unternehmen veröffentlicht. Genauere Infos zu dem Zeitraum und der Sammlung folgen noch.

Fragen rund um das Thema Arbeit

Gibt es für den Arbeitsvertrag eine Vorlage?

Ja, es wird eine Vorlage geben. Diese wird ab der ersten Woche nach den Pfingstferien auf der „Schule als Staat„-Homepage verfügbar sein. Wir empfehlen, diese Vorlage auch zu nutzen.

Erfolgt die Anmeldung der Arbeitnehmer beim Arbeitsamt am ersten Tag oder bereits zuvor?

Die Arbeitnehmererfassung wird aus organisatorischen Gründen bereits vor dem Projekt erfolgen, ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.

Dürfen Arbeitnehmer auch eine Provision erhalten?

Arbeitnehmer dürfen eine Provision erhalten, allerdings ist der geregelte Mindestlohn von 7 Währungseinheiten pro Stunde trotzdem unbedingt einzuhalten. Der Mindestlohn ist jedoch vom Parlament veränderbar.

Fragen zur Bewerbung als Beamt*in

Ich will mich als Beamt*in bewerben. Welche Beamtenstellen gibt es?

Wichtig ist vor allem, dass die Bewerbung bis zum 11.05.2023 per E-Mail an innenundjustiz@fsgmarbach.info oder im SMV-Briefkasten abgegeben wird. Weitere Infos dazu sind  auf der „Schule als Staat”-Homepage bei den jeweils zuständigen Ministerien (Richter*in -> Justizministerium; Beamt*in im Beamtenpool -> Innenministerium; Finanzamt*in -> Finanzministerium) zu finden. Dort befinden sich auch die Stellenbeschreibungen zu den ausgeschriebenen Stellen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Zunächst einmal muss das ausgefüllte Bewerbungsformular form- und fristgerecht an eine der oben genannten Stellen abgegeben werden. Nach Eingang der Bewerbung bei der zuständigen Stelle wird eine E-Mail versandt, die bestätigt, dass das ausgefüllte Bewerbungsformular eingegangen ist. Hierbei ist zu beachten, dass diese E-Mail nur den Erhalt der Bewerbung und noch nicht den der Stelle bestätigt. 

Sobald die Bewerbungsfrist (11.05.2023) verstrichen ist, werden Einladungen zu Bewerbungsgesprächen per E-Mail verschickt, auf denen auch Uhrzeit und Datum des jeweiligen persönlichen Gesprächstermins vorhanden sind.  

Nach diesem Gespräch erhalten die Bewerber*innen zeitnah eine Zu- oder Absage per E-Mail.

Was passiert, wenn ich als Beamt*in angenommen wurde?

Wer als Beamt*in angenommen wurde, erhält zeitnah nach der Zusage einen Arbeitsvertrag. Genauer Infos, bis wann und an wen dieser ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss, werden mit dem Arbeitsvertrag zusammen versandt. 

Sobald der Arbeitsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, ist der / die Beamt*in offiziell eingestellt. 

Bei dem Projekttag vor den Sommerferien erhalten dann alle Beamt*innen genauere Informationen und eine Schulung.

Was passiert, wenn ich als Beamt*in abgelehnt wurde?

Es ist sicher schon aufgefallen, dass die Frist für die Unternehmensgründung und die für die Beamtenbewerbung auf den gleichen Tag, den 11.05.2023 fällt. Folgedessen besteht keine Möglichkeit mehr, in der 1. Phase der Unternehmensgründung noch ein Unternehmen zu gründen. Allerdings gibt es für alle abgelehnten Bewerber*innen die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsvermittlung zu melden, falls man ein Anstellungsverhältnis sucht, oder aber in der 2. Phase der Unternehmensgründung ein Unternehmen zu gründen. 

Genauere Infos dazu erhalten alle abgelehnten Bewerber*innen mit oder kurz nach der Absage. 

Fragen zu Finanzen

Warum muss ich das Startkapital von 15 € bezahlen?

Zuallererst ist wichtig zu wissen, dass nur 3 € von den 15 € einbehalten werden. Diese dienen der Materialkostendeckung. Die restlichen 12 € werden in der Staatswährung voraussichtlich in der Woche vom 16.10. bis 20.10.2023 an die Schüler*innen ausgezahlt.

Warum werden 3 € einbehalten?

Ein großes Projekt bringt auch einige Kosten mit sich. Um diese decken zu können, werden von jedem Schüler und jeder Schülerin 3 € einbehalten. Damit wird zum Beispiel der Druck der Währung finanziert.

Warum wird während des Projekts „Schule als Staat” kein „Monopoly”-Geld verwendet?

Um einen möglichst realitätsnahen Staat ins Leben zu rufen, haben wir uns gegen „Monopoly” – Geld entschieden. Im Bewusstsein, dass hinter der Staatswährung echtes Geld steckt, sind wir der Überzeugung, dass die demokratische, politische und wirtschaftliche Bildung intensiver stattfindet, als mit „Monopoly“ – Geld. Zudem müssen die Kosten der Unternehmen mit den Einnahmen gedeckt werden. Dies wäre mit dem wertlosen „Monopoly”-Geld nicht der Fall und die Unternehmen würden auf ihren Kosten sitzen bleiben. Außerdem haben wir in den Jahren  2010 und 2016 gute Erfahrungen mit unserem bisherigen Konzept gemacht.

Was passiert mit meinem Gewinn als Unternehmer?

Als Unternehmer sind viele Dinge zu beachten. Mit den Einnahmen müssen zuallererst verschiedene Ausgaben getätigt werden. Dazu gehört beispielsweise die Bezahlung der Angestellten. Wenn all diese Ausgaben getätigt worden sind, kann das restliche Geld im Staat ausgegeben oder bei der Bank in Euro umgetauscht werden. Näheres zum Umtausch von der Staatswährung in Euro regelt das Währungsgesetz

Wo finde ich das Währungsgesetz?

Das Währungsgesetz befindet sich auf der „Schule als Staat”-Homepage im Bereich Gesetze.

Kann ich die Staatswährung wieder in Euro umtauschen?

Der Umtausch von der Staatswährung in Euro regelt das Währungsgesetz.

Bekomme ich meine Auslagen wieder?

Optimalerweise werden die Auslagen von den Einnahmen gedeckt und es bleibt Gewinn übrig. Für den Fall, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, arbeitet das Finanzministerium an einem Konzept und einer Möglichkeit, eventuell solche Unternehmen zu unterstützen.

Gibt es Steuern?

Die Steuern sind in Artikel 42 der Verfassung und im §2 des Währungsgesetzes geregelt.

Muss ich ein Kassenbuch führen?

Ein Kassenbuch zu führen wird dringend empfohlen. Das Parlament hat momentan jedoch noch keine weiteren Beschlüsse zu diesem Thema verfasst. [Stand 01.05.2023]

Das Parlament beschloss am 02.05.2023 das Wirtschaftsgesetz. Sobald dies veröffentlicht wurde gelten die darin enthaltenen Paragraphen zum Kassenbuch.

Was ist ein Kassenbuch?

In einem Kassenbuch sind alle Ausgaben und Einnahmen gelistet. Dies ermöglicht einen Überblick über diese und die finanzielle Verfassung des Unternehmens.

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn wird demnächst vom Parlament beschlossen.