Innenminister ist seit dem 23.03.2023 Jan Dünnebeil.

Zuständigkeiten des Innenministers

Der Vorschlag sowie die Ernennung des Innenministers erfolgt auf Grundlage der Artikel 28 und 30 der Verfassung.

Der Innenminister ist in erster Linie für das Innenministerium zuständig.

Dieses befasst sich vorrangig mit der Sicherheit des Staates. Infolge dessen sind dem Innenministerium die Beamt*innen des Beamtenpools unterstellt. Deren Aufgabenbereich erstreckt sich von Zuständigkeiten des Zolls über die Polizei bis hin zum Ordnungsamt. Daher befindet sich auf dieser Seite das Bewerbungsformular für die Beamt*innen im Beamtenpool sowie die zuständige Stellenbeschreibung.

Bewerbung als Beamt*in im Beamtenpool [Stand 01.05.2023]

Stellenbeschreibung Beamt*in im Beamtenpool

Bewerbungsformular Beamt*in im Beamtenpool

Bei weiteren Fragen oder Anliegen schaut gerne auf unsere FAQs. Ansonsten ist das Innenministerium unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: innenministerium@schulealsstaatfsg.de