Justizministerin ist seit dem 23.03.2023 Friederike Radunz.

Zuständigkeiten der Justizministerin

Der Vorschlag sowie die Ernennung der Justizministerin erfolgt auf Grundlage der Artikel 28 und 30 der Verfassung.

Die Justizministerin ist in erster Linie für das Justizministerium zuständig. Dieses befasst sich mit neuen Gesetzesentwürfen und -initiativen. Dabei stehen im Vordergrund das Strafgesetzbuch (StGB), die Strafprozessordnung (StPO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO).

Weiterhin unterliegen die Richter*innen und Kammern dem Justizministerium, sind jedoch in ihren Urteilen völlig frei [Artikel 35, Verfassung]. Aufgrund dieser Zuständigkeit befindet sich im Folgenden das Bewerbungsformular für Stellen als Richter*in sowie die zugehörige Stellenbeschreibung.

Bewerbung als Richter*in [Stand 01.05.2023]

Stellenbeschreibung Richter*in

Bewerbungsformular Richter*in

Bei weiteren Fragen oder Anliegen schaut gerne auf unsere FAQs. Ansonsten ist das Justizministerium unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: justizministerium@schulealsstaatfsg.de