Allgemeine Infos
Es steht jede Staatsbürger frei, eine NRO (englisch: NGO) zu gründen. NROs sind zum Beispiel Vereine oder ehrenamtliche Organisationen, die nicht staatlich organisiert oder finanziert sind. NROs sollten einen gemeinnützigen oder gemeinwohlorientierten Charakter haben. Das bedeutet, dass sie sich zum Beispiel für Umweltschutz oder Menschenrechte einsetzen oder Vereine bilden, die einen Versammlungsort für Menschen mit den selben Interessen darstellen.
NRO – Spenden
Es steht jeder zugelassenen NRO frei, Spenden zu sammeln. Die Absicht, Spenden zu sammeln muss auf dem Gründungsantrag abgegeben werden. Über die gesammelten Spenden muss Buch geführt werden. Dieses Spendenbuch und einige andere Dokumente müssen täglich im Wirtschaftsministerium zur Einsicht vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu gibt es im Gesetz über Nichtregierungsorganisationen. Alle gesammelten Spenden müssen nach dem Projekt einer gemeinnützigen Organisation in der Bundesrepublik Deutschland zukommen.
Info: Die Spenden nach dem Projekt zu behalten, also nicht dem auf dem Gründungsantrag angegebenen Zweck zukommen zu lassen, ist nicht nur in unserem Staat, dem Schillerreich, strafbar. In der BRD ist allein der Versuch, die Spenden zu behalten [StGB §263 Betrug] strafbar.
NRO – Gründung
Aller NROs, die Spenden sammeln möchten, müssen den Gründungsantrag vollständig ausgefüllt bis zum 18.10 beim Wirtschaftsministerium einreichen. NROs, die keine Spenden sammeln wollen, können jederzeit gegründet werden. Auch hierzu muss der Gründungsantrag vollständig ausgefüllt beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Bitte füllt die Anträge korrekt und leserlich aus! Unleserliche oder fehlerhafte Anträge können abgelehnt werden. Nähere Infos zur NRO-Gründung und den Annahmekriterien findet ihr im Gesetz über Nichtregierungsorganisationen.