In einem Parlament kommen Vertreter und Vertreterinnen des Volkes zusammen. Diese nennt man Abgeordnete. Sie beraten sich dort und treffen Entscheidungen zu wichtigen Fragen. Das Parlament besteht grundsätzlich aus 25 Abgeordneten. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen und den Gesetzen unterworfen.

Aufgaben

Parteien

Rechte und Pflichten der Parteien

Die Rechte und Pflichten der Parteien sind in Artikel 19 der Verfassung geregelt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen schaut gerne auf unsere FAQs. Außerdem folgen in den nächsten Tagen noch Ergänzungen. [Stand 03.05.2023]