In einem Parlament kommen Vertreter und Vertreterinnen des Volkes zusammen. Diese nennt man Abgeordnete. Sie beraten sich dort und treffen Entscheidungen zu wichtigen Fragen. Das Parlament besteht grundsätzlich aus 25 Abgeordneten. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen und den Gesetzen unterworfen.
Aufgaben
- Wahl des/der Kanzler*in
- Kontrolle der Regierung
- gesetzgebende Gewalt

Parteien
Rechte und Pflichten der Parteien
Die Rechte und Pflichten der Parteien sind in Artikel 19 der Verfassung geregelt.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen schaut gerne auf unsere FAQs. Außerdem folgen in den nächsten Tagen noch Ergänzungen. [Stand 03.05.2023]