Die aktuelle Werbeverordnung gemäß des Wirtschaftsgesetz ist auf folgender Seite einzusehen:
Gesetze – Schule als Staat am FSG Marbach (schulealsstaatfsg.de)

Originaltext:
Wie die Unternehmen für sich werben, z.B. über Social Media, Werbung durch Mitarbeiter, Flyer, Plakate oder Werbeagenturen, steht ihnen grundsätzlich frei. Es sind jedoch folgende Punkte zu beachten: