Die aktuelle Werbeverordnung gemäß des Wirtschaftsgesetz ist auf folgender Seite einzusehen:
Gesetze – Schule als Staat am FSG Marbach (schulealsstaatfsg.de)
Originaltext:
Wie die Unternehmen für sich werben, z.B. über Social Media, Werbung durch Mitarbeiter, Flyer, Plakate oder Werbeagenturen, steht ihnen grundsätzlich frei. Es sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
- Für Werbung über soziale Medien wie Instagram, sind die Unternehmen selbst verantwortlich. Niemand ist verpflichtet Werbung über soziale Medien zu machen. Die Projektleitung übernimmt hier keine Verantwortung. Wir weisen darauf hin, dass für die Nutzung Instagram ein Mindestalter existiert
- Wenn Unternehmen Werbematerialien wie Flyer, Visitenkarten oder Sticker verteilen, so sind sie für durch diese Materialien verursachte Verschmutzungen verantwortlich. Wenn also beispielsweise Flyer eines Unternehmens das Staatsgelände übermäßig verschmutzen, so muss das entsprechende Unternehmen für die Reinigung aufkommen
- Werbung durch Mitarbeiter, die herumlaufen und für das Unternehmen mündlich oder mit Schildern werben, ist im öffentlichen Raum weitgehend unreguliert, solange sie keine anderen Staatsbürger oder Besucher belästigt oder provoziert.
- Plakate dürfen nur in den durch das Wirtschaftsministerium ausgewiesenen Flächen aufgehängt werden. In speziellen Premium-Werbeflächen dürfen nur Unternehmen Werbung aufhängen, die dazu durch das Wirtschaftsministerium berechtigt wurden. Bei unrechtmäßig aufgehängten Plakaten drohen dem entsprechende Unternehmen ein Bußgeld. Gleiches gilt für Sticker und andere klebende Werbematerialien. Die einzige Ausnahme gilt für die Fläche direkt neben der Eingangstür zu den Räumen. Hier darf jedes im Raum ansässige Unternehmen je ein Plakat anbringen. Das dient dazu, dass von außen direkt erkennbar ist, welche Unternehmen sich in einem Raum befinden. Generell dürfen alle Plakate maximal die Größe DIN A3 haben.
- Alle oben genannten Punkte gelten auch für Werbung durch Werbeagenturen